Schadensgutachten
Ein Auffahrunfall in Eckernförde, von hinten getroffen. Was nach einem überschaubaren Heckschaden aussah, entpuppte sich als wirtschaftlicher Totalschaden, den wir für unseren Kunden voll abgesichert haben.
Fahrzeug
VW POLO
Baujahr
2017
Laufleistung
53.361 km
Unser Kunde war mit seinem VW Polo unterwegs, als ihm ein anderer Fahrer von hinten auffuhr. Solche Auffahrunfälle wirken im ersten Moment oft halb so wild, ein verbeultes Heck, eine zerkratzte Stoßstange, das lässt sich doch sicher schnell richten.
Doch gerade am Heck steckt der wahre Schaden oft tief in der Struktur, dort, wo man von außen nichts sieht. Und genau das entscheidet darüber, ob ein Fall ein kleiner Blechschaden bleibt oder in Wahrheit ein Totalschaden ist. Ohne ein eigenes Gutachten hätte unser Kunde das nie mit Sicherheit gewusst.

Wir haben das Fahrzeug am ersten Tag zerlegt und begutachtet, am zweiten Tag den Restwert ermittelt. Das Ergebnis: ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Reparatur hätte mehr gekostet, als das Auto überhaupt noch wert war.
Stoßfänger hinten: beschädigt, Austausch nötig
PDC Sensoren (Einparkhilfe): defekt, Erneuerung nötig
Heckklappe: beschädigt, Austausch nötig
Abschlussblech hinten: verformt, tragendes Bauteil, Austausch nötig
Endschalldämpfer: beschädigt, Erneuerung nötig
Pralldämpfer: verformt, sicherheitsrelevant, Austausch nötig
1
Strukturschaden hinter dem Blech
2
Merkantile Wertminderung
3
Nutzungsausfall

Mit einem unabhängigen Gutachten gab es deutlich mehr Geld – und für unseren Kunden entstanden 0 € Kosten.
Reparaturkosten
Fachgerechte Reparatur, geprüft kalkuliert
Fahrzeugwert
Marktwert vor dem Unfall
Restwert
Wert des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand
Auszahlung
Tatsächlich gesicherte Erstattung
Ihre Kosten: 0 €
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Unser Mandant musste keinen Cent vorstrecken – und bekam trotzdem das, was ihm wirklich zustand.




2.000 € für unseren Kunden: schnelle und saubere Schadensregulierung am geparkten Volvo XC60
Schadensgutachten
8. Juni 2026



