Schadensgutachten
Nach dem Auffahrunfall war äußerlich kaum etwas zu erkennen. Keine eingedrückte Stoßstange, keine verzogene Karosserie. Die technische Bewertung ergab ein anderes Bild.
Fahrzeug
Honda CR-V
Baujahr
2014
Laufleistung
198.000 km
Das gegnerische Fahrzeug traf das Heck im Bereich der Anhängerkupplung. Zurück blieb lediglich eine vergleichsweise kleine sichtbare Beschädigung am Kugelkopf.
Für den Fahrzeughalter entsteht in so einer Situation schnell der Eindruck: Da ist doch eigentlich nichts passiert. Genau dieser Eindruck kostet Geld.

Die Anhängerkupplung ist über ihre Befestigung fest mit dem Fahrzeug verbunden und muss insbesondere im Anhängerbetrieb erhebliche Kräfte sicher übertragen. Trifft ein anderes Fahrzeug direkt darauf, wird die Aufprallkraft nicht zwangsläufig nur am sichtbaren Kugelkopf aufgenommen. Sie kann über die Kupplung und deren Befestigungspunkte in die dahinterliegende Fahrzeugstruktur eingeleitet werden.
Dabei können Verformungen oder Beschädigungen entstehen, die mit bloßem Auge nicht zuverlässig erkennbar sind. Ob nach einem konkreten Anstoß ein Austausch der Anhängerkupplung oder weiterer Komponenten erforderlich ist, muss anhand des Schadenbildes sowie der jeweiligen Hersteller- und Reparaturvorgaben fachgerecht beurteilt werden.
Wir bewerten einen Unfallschaden deshalb nicht danach, wie spektakulär er auf den ersten Blick aussieht. Wir betrachten den Anstoßpunkt, die Krafteinleitung, die Befestigung der Anhängerkupplung und die angrenzenden Fahrzeugbereiche und berücksichtigen die technischen Vorgaben für das betroffene Fahrzeug. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen gilt: nicht vermuten, prüfen.
Anhängerkupplung, Kugelkopf: sichtbare Beschädigung durch den direkten Anstoß
Befestigungspunkte der Kupplung: als Weg der Krafteinleitung technisch zu bewerten
Angrenzende Heckstruktur: auf Verformungen geprüft, mit bloßem Auge nicht beurteilbar
1
Strukturschaden hinter dem Blech
2
Merkantile Wertminderung
3
Nutzungsausfall

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