Schadensgutachten
Ein wirtschaftlicher Totalschaden, bei dem der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Fahrzeugwert deutlich zu niedrig ansetzte. Unser neutrales Gutachten holte für den Kunden 5.400 Euro mehr heraus.
Fahrzeug
Mitsubishi ASX
Baujahr
2023
Laufleistung
63.848 km
Unser Kunde hatte nach dem Unfall zunächst einen Gutachter angenommen, den die gegnerische Versicherung beauftragt hatte. Auf den ersten Blick schien alles seinen geregelten Gang zu gehen. Die Reparaturkosten wurden korrekt mit rund 27.000 Euro ermittelt, ein klarer wirtschaftlicher Totalschaden.
Doch beim Fahrzeugwert wurde es heikel. Der Versicherungsgutachter setzte den Wiederbeschaffungswert auf nur 15.000 Euro an. Genau hier zeigt sich ein Muster, das viele Geschädigte nie bemerken: Wer den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, bekommt am Ende oft weniger, als ihm zusteht.

Wir haben das Fahrzeug unabhängig begutachtet und den Wert sachlich neu ermittelt. Das Ergebnis: ein Wiederbeschaffungswert von 20.400 Euro, also 5.400 Euro über dem Ansatz der Gegenseite. Wir arbeiten nicht im Interesse einer Versicherung, sondern neutral und sachlich. Genau dieser Unterschied entschied hier über mehrere Tausend Euro für unseren Kunden.
Fahrzeugfront komplett: schwer beschädigt, nicht reparabel
Längsträger: verzogen, tragendes Bauteil, sicherheitsrelevant
Diverse Anbauteile Front: durchgehend beschädigt, Erneuerung nötig
1
Strukturschaden hinter dem Blech
2
Merkantile Wertminderung
3
Nutzungsausfall

Mit einem unabhängigen Gutachten gab es deutlich mehr Geld – und für unseren Kunden entstanden 0 € Kosten.
Ohne eigenes Gutachten
Einschätzung der gegnerischen Versicherung
15.000 €
Mit BCS Gutachten
Tatsächlich gesicherte Erstattung
20.400 €
+36 %
Ihre Kosten: 0 €
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Unser Mandant musste keinen Cent vorstrecken – und bekam trotzdem das, was ihm wirklich zustand.







2.000 € für unseren Kunden: schnelle und saubere Schadensregulierung am geparkten Volvo XC60
Schadensgutachten
8. Juni 2026



