Schadensgutachten
Von außen war nur die Stoßfängerverkleidung beschädigt. Erst nach der fachgerechten Demontage zeigte sich, wie weit der Schaden tatsächlich reichte.
Fahrzeug
Mercedes-Benz E 200
Baujahr
2013
Laufleistung
168.000 km
Der Heckschaden war zunächst deutlich an der Stoßfängerverkleidung zu erkennen. Genau das ist die Situation, in der ein Schaden regelmäßig zu niedrig angesetzt wird: Man fotografiert die sichtbare Anstoßstelle, kalkuliert das, was man sieht, und der Fall gilt als erledigt.
Für eine fachgerechte Begutachtung reicht das nicht. Was von außen sichtbar ist, erzählt bei einem Unfallschaden meist nur einen Teil der Geschichte.

Wir haben das Fahrzeug im Bereich des Heckschadens fachgerecht freigelegt und die Stoßfängerverkleidung demontiert. Erst dadurch werden Bauteile sichtbar, die von außen nicht beurteilt werden können: Stoßfängerträger, Befestigungen, Halter, Sensorik und angrenzende Karosseriestrukturen.
Bei einer Kollision wird Bewegungsenergie in das Fahrzeug eingeleitet. Diese Kräfte wirken nicht ausschließlich an der sichtbaren Anstoßstelle, sondern werden über Bauteile und Karosseriestrukturen weitergeleitet und durch deren Verformung aufgenommen. Deshalb betrachten wir nicht nur den Punkt, an dem das andere Fahrzeug getroffen hat. Auch in den angrenzenden und seitlichen Bereichen fanden sich Hinweise auf Verformungen.
Unser Grundsatz: nicht nur dort hinschauen, wo der Schaden sichtbar ist, sondern dort prüfen, wohin die Kräfte des Unfalls übertragen worden sein können.
Stoßfängerverkleidung hinten: sichtbar beschädigt
Bereich hinter der Verkleidung: Träger, Befestigungen, Halter und Sensorik erst nach Demontage beurteilbar
Angrenzende und seitliche Bereiche: Hinweise auf Verformungen, bei oberflächlicher Besichtigung nicht erkennbar
1
Strukturschaden hinter dem Blech
2
Merkantile Wertminderung
3
Nutzungsausfall

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